Mallorca als Umriss Wanderrichtlinien (WRL) (1/5)
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BASS 14 - 12 Nr. 2
Richtlinien für Schulwanderungen und Schulfahrten (Wanderrichtlinien - WRL -)

RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 19. 3. 1997(GABl. NW. I S. 101)

1.Allgemeines
Schulwanderungen und Schulfahrten, Schullandheimaufenthalte, Studienfahrten und internationale Begegnungen - im folgenden Schulwanderungenund Schulfahrten - sind Bestandteile der Bildungs und Erziehungsarbeit der Schulen. Sie müssen einen deutlichen Bezug zum Unterricht haben, programmatisch aus dem Schulleben erwachsen und im Unterricht vor- und nachbereitet werden.
2. Planung und Vorbereitung
2.1 Die Schulen entscheiden über die Durchführung von Schulwanderungen und Schulfahrten in eigener Verantwortung.
2.2 Die Schulkonferenz legt gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 4 SchMG (BASS 1 - 3) den Rahmen für Schulwanderungen und Schulfahrten einschließlich Höchstdauer und Kostenobergrenze fest.

Der Schulpflegschaft, dem Schülerrat und der Lehrerkonferenz ist Gelegenheit zur vorbereitenden Beratung zu geben.
Die Kostenobergrenze für die Schulwanderungen und Schulfahrten ist möglichst niedrig zu halten, um die Erziehungsberechtigten nicht unzumutbar zu belasten. Der finanzielle Aufwand darf kein Grund dafür sein, daß eine Schülerin oder ein Schüler nicht teilnehmen kann.
2.3 Bei einer Dauer von mehr als zwei Wochen muß der darüber hinausgehende Teil der Schulwanderung oder der Schulfahrt in die Ferien gelegt werden.
Für Schülerinnen und Schüler der Berufsschule (Teilzeitform und Blockunterricht) dürfen im Schuljahr bis zu zwei Unterrichtstage in Anspruch genommen werden.
2.4 Die Klassenpflegschaft bzw. die Jahrgangsstufenpflegschaft entscheide tüber Ziel, Programm und Dauer auf der Grundlage eines Vorschlags der Klassenlehrerin oder des Klassenlehrers bzw. der Kursleiterin oder des Kursleiters unter Beachtung des von der Schulkonferenz vorgegebenen Rahmens. Bei mehrtägigen Veranstaltungenund bei Veranstaltungen, die mit erhöhten finanziellen Belastungen verbunden sind, ist die Entscheidung in geheimer Abstimmungzu treffen.

© HHet » wrl1.htm
letztes Update 19.09.2000