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Die Krankenkasse übernimmt
die entstehenden Kosten, aber immer nur die deutschen Sätze.
Durch das Sozialabkommen mit Spanien besteht ein
Grundversicherungsschutz. Man sollte
unbedingt einen Auslandskrankenschein
bei sich führen. Sinnvoll sind auch Kopien davon (für
mehrere Arztbesuche)
Wird der Schein von den Ärzten nicht
akzeptiert, dann müssen die Kosten für die Behandlung
vorgestreckt werden.
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Die Kosten für
einen notwendigen Rücktransport werden weder von den
gesetzlichen, noch von den privaten Versicherungen übernommen.
Hierfür muss man eine Auslands-
Krankenversicherung abschließen. Die
Stiftung Warentest hat in ihrer Zeitschrift Finanztest
4/00 die Auslandsreise-
Krankenversicherungen getestet.
Telefonische Rückfragen bei der Debeka am 31.08.2000
ergaben die folgenden Tarife für einen Jahresvertrag:
Personen unter 19 Jahren: 4,90 DM
Erwachsene 11,90 DM
Familientarif: die Einzelpersonen versichern!
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