Mallorca als Umriss Reisekrankenversicherung (gesetzlich versichert)
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Die Krankenkasse übernimmt die entstehenden Kosten, aber immer nur die deutschen Sätze. Durch das Sozialabkommen mit Spanien besteht ein Grundversicherungsschutz.

Man sollte unbedingt einen Auslandskrankenschein bei sich führen. Sinnvoll sind auch Kopien davon (für mehrere Arztbesuche)

Wird der Schein von den Ärzten nicht akzeptiert, dann müssen die Kosten für die Behandlung vorgestreckt werden.

Die Kosten für einen notwendigen Rücktransport werden weder von den gesetzlichen, noch von den privaten Versicherungen übernommen. Hierfür muss man eine Auslands- Krankenversicherung abschließen.

Die Stiftung Warentest hat in ihrer Zeitschrift Finanztest 4/00 die Auslandsreise- Krankenversicherungen getestet.

Telefonische Rückfragen bei der Debeka am 31.08.2000 ergaben die folgenden Tarife für einen Jahresvertrag:

Personen unter 19 Jahren: 4,90 DM
Erwachsene 11,90 DM
Familientarif: die Einzelpersonen versichern!

© HHet » krankver.htm
letztes Update 19.09.2000